184c Jugendpornographie
Paragraph 184c Jugendpornographie
Demnach ist es ab sofort unter anderem verboten, Bilder zu verbreiten, herzustellen, anzubieten, zu bewerben oder zu beziehen, die sexuelle Handlungen von 14- bis 18-Jährigen zeigen oder zumindest den Eindruck erwecken, dass Jugendliche sexuell aktiv sind.
Aber macht das auch Sinn??.. gerade wenn man Sachen wie Dr. Sommer denkt weiss man das dort auch Sex unter 18 Jährigen dargestellt wird. Oder was ist mit darstellerinnen die sehr Jung aussehen?
Was ist mit Filme wie:
Kate Winslets - Der Vorleser
Günther Grass - Die Blechtrommel
Tatort - Reifezeugnis
Schulmädchenreport-Filme
Titanic mit Kate Winslet
American Pie
Mädchen, Mädchen
Lieder
Petter Maffay - Und es war Sommer
Wann werden die ersten Beate Uhse Läden gestürmt weil dort derartige Filme verliehen werden?
Auszug aus dem Gesetz;
§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
- 1. verbreitet,
- 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
- 3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- (2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
- (3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die jugendpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
- (4) 1Wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 2Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie im Alter von unter achtzehn Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.
- (5) § 184b Abs. 5 und 6 gilt entsprechend.
Quelle: Bundesministerium
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Tags: 184c, erotik webmaster, fsk16, fsk18, jugendpornographie, jugendpornographisch, jugendschutz



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